Altersvorsorge
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
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- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenanspruch)