Betriebliche Altersversorgung
Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Die
betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)