Altersvorsorge
Die Altersvorsorge, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
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- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)