Altersversorgung
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
Altersversorgung je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Wenngleich die
Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
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- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)