Altersversorgung
Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Versorgungsleistungen. Es ist der einzige Durchführungsweg, über den in vielen Ländern Europas bAV eingerichtet und abgewickelt wird. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden. Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt.
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- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)