Altersversorgung
Die
Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Die betriebliche
Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Als Durchführungsweg für die
Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersversorgung . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pension, Rentenanspruch)