BAV
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
bAV , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die
bAV ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Unternehmen wünschen für die
bAV ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
bAV auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die Direktzusage als
bAV wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt.
[mehr]
- bAV (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)
- bAV (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- bAV (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- bAV (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenversicherung)