Altersversorgung
Die
Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Die betriebliche
Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Die
Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
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- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)