Altersversorgung
Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Gleichzeitig kann durch eine
Altersversorgung der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Die
Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
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- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pension, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)