Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche
Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
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- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)