Betriebliche Altersversorgung
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Die
betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
betriebliche Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
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- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerk) (Versicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)