Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen
Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Bei der Unterstützungskasse als
Altersvorsorge führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. . Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Um Arbeitnehmer für die betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert.
Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer. Die
Altersvorsorge ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der
Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)