Betriebliche Altersversorgung
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. . Die
betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Die
betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
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- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)