Altersversorgung
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt.
Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Als
Altersversorgung bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Eine
Altersversorgung ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die Direktzusage als
Altersversorgung wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
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- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)