Altersversorgung
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen Lebensversicherungsvertrag. Diesen schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers als versicherte Person bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer ab.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber.
Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren.
[mehr]
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)