Altersversorgung
Die
Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Die
Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Durch die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
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- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)