Altersversorgung
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
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- Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerk)