Altersversorgung
Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Um Arbeitnehmer für die betriebliche
Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen. Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens.
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet. Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
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- Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionszusagen)