Betriebliche Altersversorgung
Die
betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen.
Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
betriebliche Altersversorgung zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert. Die
betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
betriebliche Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die
betriebliche Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)