BAV
Die
bAV hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Die betriebliche Altersversorgung ist für den Arbeitgeber dann attraktiv, wenn sie einfach zu verwalten ist und sich der damit verbundene Aufwand an Personal- und Verwaltungskosten in einem überschaubaren Rahmen bewegt. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
bAV für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Bei Rentenbeginn haben Mitarbeiter durch die
bAV je nach Versorgungsmodell einen Anspruch auf eine einmalige Kapitalzahlung oder auf eine lebenslange Rentenzahlung. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
. Die
bAV ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert. Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
bAV näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die
bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Als Durchführungsweg für die
bAV steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte.
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- bAV (Pension, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- bAV (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- bAV (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- bAV (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)