Betriebliche Altersversorgung
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Die
betriebliche Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
betriebliche Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Pension, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)