Altersversorgung
Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Die
Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Eine
Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung). Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
[mehr]
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)