Betriebliche Altersversorgung
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
Die
betriebliche Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Wenngleich die
betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit ihren verschiedenen Durchführungswegen sehr komplex und sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer daher oft schwer verständlich ist, ist es gerade diese Vielfalt an Alternativen, die unternehmensspezifische Lösungen ermöglicht und somit vermeidet, dass Unternehmen trotz ihrer unterschiedlichen Größe und unterschiedlicher Vorstellungen einheitlich behandelt und in dasselbe Vorsorgekorsett gezwungen werden.
Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die
betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt.
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Die Direktzusage war lange Zeit als
betriebliche Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)