Betriebliche Altersversorgung
Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar.
Eine Möglichkeit, der Verwaltungskomplexität historisch gewachsener bAV-Systeme Herr zu werden ist das Outsourcing dieser Tätigkeit an einen externen Verwalter. Dabei sind verschiedene Tiefen des Outsourcings denkbar. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)