Betriebliche Altersversorgung
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die
betriebliche Altersversorgung in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik und als solches ein materieller Anreiz für die Gewinnung neuer Mitarbeiter. Sie spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Wettstreit mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Personal. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)