Betriebliche Altersversorgung
Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
betriebliche Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden.
Die
betriebliche Altersversorgung ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Eine
betriebliche Altersversorgung als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
Eine Möglichkeit, um Arbeitnehmern die
betriebliche Altersversorgung näher zu bringen, sind sogenannte unternehmensindividuelle Opting-out-Lösungen, bei denen Mitarbeiter automatisch in die bAV aufgenommen werden. Über diesen Weg kann es gelingen, die sog. Durchdringungsquote signifikant zu erhöhen. Dies zeigt sich in Ländern wie USA oder Großbritannien, die dieses Modell seit Jahren erfolgreich praktizieren. Die
betriebliche Altersversorgung in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
betriebliche Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)