Altersversorgung
Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Die
Altersversorgung hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche
Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Die
Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
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- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Versicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)