BAV
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Anforderungen des Arbeitgebers an die
bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der
bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Ein Grund für die
bAV aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Eine
bAV macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Die
bAV bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Die Direktzusage war lange Zeit als
bAV am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
bAV für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
bAV bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
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- bAV (Versicherung, Rentenanspruch) (Pension, Versorgungswerk)
- bAV (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
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- bAV (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- bAV (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- bAV (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- bAV (Direktzusage, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- bAV (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)