Betriebliche Altersversorgung
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Die
betriebliche Altersversorgung bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Die
betriebliche Altersversorgung kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Eine
betriebliche Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt.
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- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)