Altersvorsorge
Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt.
Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersvorsorge bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine
Altersvorsorge . Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, dem Wunsch eines Arbeitnehmers auf die Inanspruchnahme einer Betriebsrente durch Entgeltumwandlung nachzukommen.
Die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht. Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
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- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pension, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)