Altersversorgung
Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Zeitgemäße bAV-Konzepte basieren auf beitragsorientierten Systemen mit periodengerechter Finanzierung. Um einerseits dem Risiko aus der Anpassungsprüfungspflicht zu entgehen, andererseits mit Renteneintritt des Arbeitnehmers keine weitere administrative Belastung mehr zu haben, werden zunehmend Kapitalleistungen statt lebenslanger Altersrenten zugesagt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Die
Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung zeichnet sich für Arbeitnehmer durch eine attraktive Rentabilität aus in Form von Stundungseffekten bei der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Unternehmen wünschen für die
Altersversorgung ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
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- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Versicherung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerk)