Altersvorsorge
Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Viele Arbeitnehmer schrecken vor den komplexen Vorsorge-Fragestellungen zurück und versäumen es deshalb, sich rechtzeitig um ihre
Altersvorsorge zu kümmern. Hier sind Arbeitgeber und die Finanzdienstleistungsbranche gleichermaßen gefordert.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersvorsorge , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Versicherung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionszusagen) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)