Altersvorsorge
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersvorsorge die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Durch die
Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer aus unversteuertem Einkommen mit einem weiteren Standbein Vorsorge für die Alters- und Hinterbliebenenrente treffen.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersvorsorge den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
Die Direktversicherung ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung. Sie wird über ein rechtlich selbstständiges, in Deutschland zugelassenes Lebensversicherungsunternehmen finanziert und deshalb auch als mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)