Betriebliche Altersversorgung
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung.
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Die betrieblichen Pensionskassen haben in der Altersvorsorge in Deutschland eine lange Tradition. Mit dem Alterseinkünftegesetz und der Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung wurden viele betriebliche Pensionskassen gegründet. Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung.
Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
betriebliche Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen.
Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Der Pensionsfonds ist eine relativ neue Variante der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland ist dieser Durchführungsweg besonders geeignet, past service-Verpflichtungen aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse zu übernehmen.
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- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rentenanspruch) (Pension, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Unterstützungskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Versicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktzusage, Pensionszusagen)