Altersvorsorge
Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Die
Altersvorsorge hat die Vorsorge des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zum Gegenstand. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall besteht ein vertraglich geregelter Anspruch auf Leistungen des Arbeitgebers. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen. Ein Pensionsfonds, in den USA und vielen Ländern Europas die wichtigste Säule betrieblicher Altersvorsorge, stellt in Deutschland eine relativ neue Möglichkeit dar, Mitarbeiter von Unternehmerseite betrieblich zu versorgen. Er wurde erst 2002 gesetzlich zulässig. Der Arbeitnehmer stellt seine Ansprüche an den Pensionsfonds, der dann die Leistungen auszahlt. Eine
Altersvorsorge als Direktzusage wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geregelt. Mit Erteilung einer solchen Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen, die mit Eintritt in den Ruhestand, in aller Regel aber auch bei den sog. vorzeitigen Risiken Tod und Invalidität ausbezahlt werden.
Eine
Altersvorsorge ist ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und bei der Suche nach qualifizierten Fachkräften. Unter Beachtung der steuerlichen Flankierungen, die die fünf Durchführungswege begleiten, ist sichergestellt, dass hierfür erbrachte Arbeitgeberbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
Altersvorsorge in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.
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- Altersvorsorge (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Rückdeckungsversicherung) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Versicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerke)