Altersvorsorge
Eine der Möglichkeiten für eine betriebliche Mitarbeitervorsorge wird durch den Abschluss einer Direktversicherung geboten. Bei Fälligkeit werden die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers an den Versicherer und nicht an den Arbeitgeber gerichtet.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die
Altersvorsorge in der Ausgestaltung einer Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen. Insoweit unterliegt sie nicht der Versicherungsaufsicht weder als reservepolsterdotierte noch als rückgedeckte Unterstützungskasse. Ein Grund für die
Altersvorsorge aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die
Altersvorsorge bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersvorsorge am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden. Einer der Wege, betriebliche Vorsorge für Mitarbeiter einzurichten, ist die Pensionskasse. Neben der Altersrente können bei dieser selbstständigen Einrichtung auch Leistungen im Todesfall oder der Invalidität versichert werden. Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden.
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- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenanspruch) (Versicherung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Pensionskasse, Betriebsrenten)