Betriebliche Altersversorgung
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Die betriebliche Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die
betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
Der Pensionsfonds wird von Lebensversicherern, großen Unternehmen oder Branchen gegründet und stellt eine der Durchführungsmöglichkeiten für berufliche Altersvorsorge dar. Als kapitalmarktorientierte Variante bietet er die Chance, von positiven Entwicklungen am Aktienmarkt zu profitieren. Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
betriebliche Altersversorgung in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
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- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktzusage, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionszusagen) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Rentenversicherung) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionszusagen) (Pension, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)