Altersversorgung
Die Direktzusage als
Altersversorgung wird auch Versorgungs- oder Pensionszusage genannt. Es bestehen unmittelbare Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Altersrentenleistungen; häufig werden jedoch auch Hinterbliebenen- Und Invaliditätsleistungen zugesagt.
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. Die
Altersversorgung ist ein Instrument der Vergütungspolitik eines Unternehmens. Sie gilt als materieller Anreiz für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und führt zu einem Prestigegewinn des Unternehmens. Eine
Altersversorgung macht das Unternehmen attraktiver und erhöht die Motivation der Mitarbeiter. Zusätzlich ist sie mit steuerlichen Vorteilen und für den Arbeitgeber im Falle der Entgeltumwandlung mit einer Ersparnis bei den Sozialversicherungsabgaben verbunden.
Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Um Mitarbeiter für die
Altersversorgung zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht.
Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
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- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rentenanspruch) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Versorgungswerke) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Pensionszusagen)