Altersversorgung
Die
Altersversorgung ist neben der in Zukunft nicht mehr ausreichenden gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung im Alter.
Die Pensionskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und bezeichnet eine selbstständige juristische Person, die für die durch den Arbeitgeber und evtl. auch Arbeitnehmer finanzierten Leistungen haftet. Die steuerlich begünstigten jährlichen Zuwendungen sind begrenzt. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt.
Die Vorteile einer betrieblichen
Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die
Altersversorgung ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Gemäß einer Umfrage nutzt lediglich ein Viertel aller Arbeitnehmer aktuell die vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeit, einen Teil der Bezüge für die
Altersversorgung aufzuwenden, wobei drei Viertel sich das immerhin vorstellen können.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert die
Altersversorgung , die in Form von Pensionszusagen, Pensionsfonds oder Unterstützungskassen getroffen worden ist, gegen Insolvenz des Arbeitgebers. Mit einer rückgedeckten Unterstützungskasse können Arbeitgeber mit relativ geringem eigenen Verwaltungsaufwand eine
Altersversorgung für die Mitarbeiter aufbauen. Die Unterstützungskasse tritt als GmbH, Verein oder Stiftung auf.
[mehr]
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (Pension, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)