Betriebliche Altersversorgung
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
betriebliche Altersversorgung die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Die Pensionskasse ist einer von insgesamt fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung, die in Deutschland zur Verfügung stehen, wobei der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges entscheidet. Wenn Sie die
betriebliche Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Um Arbeitnehmer für die
betriebliche Altersversorgung zu begeistern, bedarf es weitergehender Maßnahmen als Aushänge am Schwarzen Brett, Gehaltsbeileger oder Ansprachen auf Betriebs- und Personalversammlungen.
Die Direktversicherung bezeichnet einen der fünf Durchführungswege einer betrieblichen Absicherung für die Mitarbeiter seitens des Unternehmers. Die Ansprüche des Mitarbeiters werden an den Versicherer gestellt. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen. Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung zur Durchführung der Versorgung für die betriebliche Altersversorgung. Sie gewährt auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Faktisch ist dies aber für die Arbeitnehmer ohne Bedeutung, da der Arbeitgeber gem. BetrAVG für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung).
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Versicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)