BAV
Die
bAV bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise.
Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Die Pensionskasse stellt für Arbeitgeber eine von fünf Möglichkeiten dar, eine betriebliche Vorsorge für ihre Mitarbeiter einzurichten. Im Leistungsfall richten Mitarbeiter ihre Ansprüche unmittelbar an die Pensionskasse und nicht an den Arbeitgeber. Unternehmen wünschen für die
bAV ausreichend gestalterische Spielräume, um unternehmensspezifisch passende Lösungen zu implementieren. Diese sind grundsätzlich vorhanden und müssen professionell ausgefüllt werden.
Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
bAV die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
bAV , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse handelt es sich um
bAV in Form einer GmbH, eines Vereins oder einer Stiftung, die von den Trägerunternehmen finanziert wird. Die Zuwendungen sind für das Unternehmen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung. . Die
bAV ist für Arbeitgeber mit einer Reihe von Vorteilen verknüpft. Z.B. werden dadurch die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und ihre Motivation gefördert.
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- bAV (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pension, Rentenversicherung)
- bAV (Pensionsfond, Versorgungswerk) (Pensionskasse, Versorgungswerke)
- bAV (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- bAV (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenversicherung)
- bAV (bAV-Beratung, Betriebsrenten) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- bAV (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- bAV (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- bAV (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen)
- bAV (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- bAV (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- bAV (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- bAV (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Versorgungswerk)