Betriebliche Altersversorgung
Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
betriebliche Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote.
Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
betriebliche Altersversorgung bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Ein Grund für die
betriebliche Altersversorgung aus Arbeitnehmersicht ist die wirtschaftliche Notwendigkeit, weitere Vorsorgemaßnahmen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung zu treffen.
Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Als Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
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- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Pensionszusagen) (bAV-Beratung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Versorgungswerke)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Versicherung, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Pensionskasse, Rentenversicherung)