Betriebliche Altersversorgung
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen.
Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
betriebliche Altersversorgung , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Die Direktzusage wird auch als Pensionszusage bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung, die durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz abgebildet wird. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber. Bei der Unterstützungskasse als
betriebliche Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen. Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die durch Lebensversicherer, einen Betrieb oder ganze Branchen gegründet werden kann. Bei dieser mittelbaren Form der betrieblichen Altersabsicherung besteht der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers in erster Linie gegenüber dem Pensionsfonds und nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die
betriebliche Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
betriebliche Altersversorgung auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt. Anforderungen des Arbeitgebers an die bAV im eigenen Unternehmen haben sich im Laufe der Zeit geändert. Neue gesetzliche Regelungen haben neue Möglichkeiten der Ausgestaltung der bAV mit sich gebracht. Oftmals gelten diese jedoch nur für zukünftige Versorgungen, was die Komplexität der bAV-Regelungen in einem Unternehmen unerwünschterweise erhöht.
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- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerke) (Altersversorgung, Rentenanspruch)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Pension, Versorgungswerke) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Versicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Pensionskasse, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Betriebsrenten) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- betriebliche Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Versicherung, Rentenversicherung)
- betriebliche Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen)