Altersvorsorge
Die Direktzusage als
Altersvorsorge wird durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers ausgewiesen. Unverfallbare Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein VvaG insolvenzgeschützt.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, betriebliche Mitarbeitervorsorge einzurichten, bei der Mitarbeiter ihre Ansprüche direkt an die Versicherung stellen. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Als
Altersvorsorge bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche
Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Wenn Sie die
Altersvorsorge gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden. Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das der Versicherungsaufsicht unterliegt. In ihrer Funktion als Versorgungsträger für bAV wird sie auch als versicherungsförmiger oder mittelbarer Durchführungsweg bezeichnet.
Gleichzeitig kann durch eine
Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich selbst durch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung und seine Familie durch einen Hinterbliebenenschutz absichern. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen. Mit der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genügt der Arbeitgeber dem gesetzlichen Anspruch. Ist er bereit, auch firmenseitig einen Beitrag zu leisten, verfügt er gleichzeitig über ein maßgebliches Instrument der unternehmerischen Vergütungspolitik zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenanspruch) (bAV-Beratung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktzusage, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenanspruch) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Betriebsrenten) (Unterstützungskasse, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Pensionskasse, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Rentenanspruch)
- Altersvorsorge (Pension, Versorgungswerke) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)