Altersversorgung
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen mittelbaren Weg, betriebliche Vorsorge für den Arbeitnehmer einzurichten. Der bezugsberechtigte Arbeitnehmer stellt seine Anforderungen direkt an die Versicherung. Neben der Erhöhung der Mitarbeiterbindung und ihrer Motivation fördert die
Altersversorgung die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Darüber hinaus ist sie mit finanziellen Vorteilen für den Arbeitgeber verbunden. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Die Altersversorgung, die im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt wird, hat die Zusage von Versorgungsleistungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer im Alter, aber auch bei Invalidität oder im Todesfall zum Inhalt. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersversorgung für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Die Direktzusage war lange Zeit als
Altersversorgung am weitesten verbreitet. Der Arbeitnehmer hat einen unmittelbaren Anspruch auf die Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber, die mit Beginn des Ruhestandes, meist aber auch im Falle des Todes oder bei eingetretener Invalidität ausbezahlt werden.
Beim kapitalmarktorientierten Pensionsfonds als betrieblicher Altersabsicherung ist ein hoher Aktienanteil zulässig. Dadurch gibt es die Möglichkeit, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt zu profitieren. Bei dieser neuen Variante werden wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse die Ansprüche des Mitarbeiters direkt an den Pensionsfonds gestellt. Die
Altersversorgung muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird.
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- Altersversorgung (bAV-Beratung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Altersvorsorge, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Pension, Betriebsrenten) (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionszusagen)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Betriebsrenten)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionszusagen) (Pensionsfond, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsverpflichtungen)