Altersvorsorge
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, um über die betriebliche Altersversorgung Vorsorge für das Alter zu treffen, was gegenüber der Eigenvorsorge aus dem Nettogehalt zumeist wirtschaftlich sinnvoller ist.
Die
Altersvorsorge ist für Arbeitgeber mit steuerlichen Vorteilen verbunden. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, Pensionsrückstellungen führen zu einem Steuerstundungseffekt. Außerdem erhöht sie die Sicherheit der Mitarbeiter und fördert so ihre Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Um Mitarbeiter für die
Altersvorsorge zu mobilisieren, bedarf es einer offenen und vertrauensbildenden innerbetrieblichen Kommunikation, die getragen wird von einer klaren und direkten Wortwahl und die darauf ausgerichtet ist, dass den Arbeitnehmer diese Botschaft auch tatsächlich erreicht. Die Pensionskasse ist ein eigenständiges Lebensversicherungsunternehmen und bietet die Möglichkeit zur Durchführung einer betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Sie haftet für die Erfüllung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer.
Als Durchführungsweg für die
Altersvorsorge steht die Direktzusage zur Verfügung, bei der der Arbeitgeber Pensionsrückstellungen zu bilden und in der Bilanz auszuweisen hat. Dabei ist er frei in der Art der Kapitalanlage, sofern er ein Funding überhaupt betreiben möchte. Die Unterstützungskasse übernimmt die Durchführung einer
Altersvorsorge für den Arbeitgeber. Sie ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung und kann in Form einer Stiftung, eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH organisiert sein. Im Jahr 2002 wurde der Pensionsfonds als fünfter Durchführungsweg für die betriebliche
Altersvorsorge gesetzlich zugelassen. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Bei der neueren Variante mit Kapitalmarktchancen ist eine hohe Aktienquote zulässig. Der Arbeitnehmer kann bei einem Arbeitgeberwechsel seine erworbenen Ansprüche mitnehmen.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Gesetzlich geregelte Versorgungsleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall werden als
Altersvorsorge bezeichnet. Mitarbeiter haben im Wege der Entgeltumwandlung seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf diese Art der Vorsorge. Bei einer Direktversicherung hat der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit, einseitig vor Erreichen des Rentenalters über das Guthaben zu verfügen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, den Vertrag zu verpfänden, abzutreten oder zu beleihen.
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- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (bAV-Beratung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Versorgungswerke) (Pension, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionskasse, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Rentenversicherung) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung)