Altersversorgung
Aufgrund der Vielfalt der Durchführungswege sollte es grundsätzlich möglich sein, die Anforderungen des Arbeitgebers an die Konzeption seiner bAV erfüllen zu können. Problematisch hingegen sind komplexe, verwaltungsintensive Altsysteme, die sich nicht ohne weiteres ablösen lassen.
Die
Altersversorgung bindet Mitarbeiter an ihr Unternehmen und erhöht ihre Motivation. Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, im Falle der Entgeltumwandlung kann der Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge sparen. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Es gibt ihn in den Ausprägungen versicherungsförmig und kapitalmarktorientiert. Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersversorgung eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt.
Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Ein Großteil der Unternehmen spricht sich dafür aus, die Arbeitnehmer in puncto
Altersversorgung bei der Einrichtung und Durchführung im Wege der Entgeltumwandlung finanziell zu beteiligen. Dies erhöht die Wertschätzung des Versorgungspakets und fördert die Durchdringungsquote. Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist.
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die biometrischen Risiken für die
Altersversorgung auf ein Lebensversicherungsunternehmen ausgelagert und durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Sie kann als Verein, GmbH oder Stiftung auftreten. Die
Altersversorgung ist ein Teil der sog. zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird durch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert den Mitarbeitern Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu. Die
Altersversorgung als Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bestimmte Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zusagt. Diese Verpflichtungen werden durch Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Unternehmens abgebildet.
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- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionsfond, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Rentenanspruch)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (bAV-Beratung, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Altersversorgung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Versorgungswerke) (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen) (Versicherung, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (bAV-Beratung, Pensionsrückstellungen) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionsfond, Pensionszusagen) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Direktzusage, Versorgungswerk) (Altersvorsorge, Rentenversicherung)