Altersversorgung
Opting-out-Lösungen können helfen, die Teilnahmequote der Mitarbeiter im Bereich
Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung zu erhöhen. Der Gesetzgeber sollte hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Weg ist eindeutig einem Obligatorium vorzuziehen.
Die Direktversicherung ist ein Weg einer mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, der in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist. Seit 2002 hat ein Arbeitnehmer kraft Gesetzes einen Anspruch auf die
Altersversorgung . Durch die Entgeltumwandlung, die Umwandlung von Teilen seines Bruttogehaltes, kann er eine Zusatzrente aufbauen. Bei der Unterstützungskasse als
Altersversorgung führt der Arbeitgeber die zu zahlenden Beiträge in Form von Zuwendungen an die Unterstützungskasse ab. Mit Eintritt des Versorgungsfalls werden die Leistungen entweder als laufende Rente oder als einmalige Kapitalzahlung an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Die betriebliche
Altersversorgung als Vergütungselement wird in Zeiten drohenden oder teilweise bereits vorhandenen Fachkräftemangels immer bedeutsamer. Um die damit verbundene innerbetriebliche Administration auf ein Minimum zu beschränken, bedarf es intensiver Vorgespräche mit dem Arbeitgeber und hohe Beratungskompetenz auf Anbieterseite. Von Seiten des Arbeitgebers bietet die Direktzusage als
Altersversorgung den Vorteil, dass eine periodengerechte Finanzierung ob intern oder extern- nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen hinsichtlich der Liquidität flexibel bleibt, da die Mittel in der Gesellschaft verbleiben können. Als
Altersversorgung bezeichnet man die Zusage von Versorgungsleistungen des Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge im Wege der Entgeltumwandlung.
Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen. Wenn Sie die
Altersversorgung gezielt anbieten, wird Ihr Unternehmen dadurch attraktiver. Sie vermitteln den Mitarbeitern finanzielle Sicherheit im Alter und erhöhen so ihre Bindung an das Unternehmen. Die Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Die Ansprüche der Mitarbeiter werden im Leistungsfall nicht an den Arbeitgeber sondern an die Pensionskasse gerichtet.
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- Altersversorgung (Direktzusage, Pensionsrückstellungen) (Unterstützungskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Versicherung, Rentenversicherung) (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Pensionszusagen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Versorgungswerke) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersversorgung (Altersversorgung, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Pensionsfond, Pensionsverpflichtungen)
- Altersversorgung (Direktversicherung, Rentenanspruch) (Altersversorgung, Rentenversicherung)
- Altersversorgung (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung) (Unterstützungskasse, Versorgungswerke)
- Altersversorgung (Altersvorsorge, Betriebsrenten) (Pension, Pensionsrückstellungen)