Altersvorsorge
Der Arbeitgeber ist allein berechtigt, den Durchführungsweg für die
Altersvorsorge auszuwählen, wobei die Wahl des Durchführungsweges Einfluss auf den steuerlichen Rahmen hat, in dem die Versorgung eingerichtet wird und die spätere Leistungserbringung erfolgt.
Die
Altersvorsorge ist eine Form der Altersvorsorge. Unternehmen verpflichten sich, ihren Mitarbeitern im Alter, bei Invalidität und im Todesfall Leistungen auszuzahlen. Für beide Seiten ist diese vertraglich geregelte Vereinbarung mit Vorteilen verbunden. Scheidet ein Arbeitnehmer aus einem Unternehmen aus und bestand für ihn eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenzusage als
Altersvorsorge , so kann er diesen Vertrag grundsätzlich zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen, mit eigenen Mitteln als neuer Versicherungsnehmer fortsetzten oder beitragsfrei stellen. Die beste Lösung muss im Einzelfall gefunden werden. Der kapitalmarktorientierte Pensionsfonds stellt eine neue Möglichkeit der betrieblichen
Altersvorsorge dar. Als selbstständige Versorgungseinrichtung ist der Pensionsfonds vom Unternehmen unabhängig. Im Rahmen des sog. Portabilitätsrechts kann der Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitgeberwechsels erworbene Anwartschaften mitnehmen.
Der Pensionsfonds als fünfter und jüngster Durchführungsweg der bAV ist eine einfache und verwaltungsarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgrund der steuerlichen Dotierungsbeschränkung für die laufende Beitragszahlung wird er vornehmlich zur Ablösung von past service Anwartschaften eingesetzt. Die Pensionskasse ist ein möglicher Durchführungsweg der bAV, bei der der Mitarbeiter eine Zusage erhält, die durch ihn selbst in Form einer Gehaltsumwandlung oder durch den Arbeitgeber finanziert wird. Die
Altersvorsorge in Form der rückgedeckten Unterstützungskasse ist zwischenzeitlich weit verbreitet. Sie ist für das Unternehmen mit überschaubarem organisatorischen Aufwand verbunden.
Als Direktversicherung wird eine Form der betrieblichen Altersabsicherung bezeichnet, die steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse aufweist. Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag für den Arbeitnehmer ab, der im Leistungsfall seine Ansprüche an den Versicherer richtet. Die Direktzusage ist in Deutschland eine häufig verwandte Altersvorsorge. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem Arbeitnehmer zu bestimmten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Die
Altersvorsorge kann in Kombination mit Zeitwertkonten insbesondere die Möglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessern, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Dies ist noch bedeutsamer geworden, seit die Regelaltersgrenze auch in der bAV auf 67 angehoben wurde.
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- Altersvorsorge (Versicherung, Rückdeckungsversicherung) (Direktzusage, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Pension, Pensionsrückstellungen) (Altersvorsorge, Betriebsrenten)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)
- Altersvorsorge (Direktzusage, Versorgungswerk) (bAV-Beratung, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Pensionsverpflichtungen) (Altersvorsorge, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Versorgungswerk) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsrückstellungen) (Pensionsfond, Rentenversicherung)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen) (Pension, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (bAV-Beratung, Rentenanspruch) (Pensionsfond, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Pensionsfond, Betriebsrenten) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Betriebsrenten) (Pensionskasse, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Unterstützungskasse, Rentenversicherung) (Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung)