Altersvorsorge
Der Pensionsfonds, bei dem es sich um eine versicherungsähnliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, steht als fünfter Durchführungsweg erst seit dem 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung müssen nicht nur gegenüber den Mitarbeitern transparent kommuniziert werden, sondern es bedarf auf beiden Seiten, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, einer vertrauensbildenden Rundum-Betreuung. Die rückgedeckte Unterstützungskasse als
Altersvorsorge finanziert sich aus den Beiträgen der Trägerunternehmen. Sie ist rechtlich selbstständig. Die Zuwendungen stellen Betriebsausgaben dar. Die
Altersvorsorge muss für Arbeitgeber kostenmäßig kalkulierbar sein. Es muss zudem verstanden werden, welches arbeitsrechtliche Risiko damit verbunden ist. Nur so wird es gelingen, Arbeitgeber insbesondere der KMUs für die Einführung einer bAV zu öffnen.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine eigenständige Versorgungseinrichtung; sie unterliegt der Aufsicht durch die BaFin und ist einer der fünf Durchführungswege, um betriebliche Mitarbeitervorsorge durchzuführen. Die Pensionskasse haftet für die zugesagten Versorgungsleistungen. Bei der Direktzusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für diese
Altersvorsorge die Leistungen selbst zu erbringen hat. Ob er hierfür ein Finanzierungsmodell einrichten möchte oder im Leistungsfall die erworbenen Ansprüche aus den laufenden Erträgen bedient, obliegt seiner Entscheidung. Die Direktversicherung weist steuerrechtliche Analogien zur Pensionskasse auf. Es handelt sich um eine der Möglichkeiten der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eines Unternehmens für seine Arbeitnehmer.
Ein Arbeitnehmer erhält durch die
Altersvorsorge eine Vorsorgemöglichkeit, deren Management im Verantwortungsbereich des jeweiligen Arbeitgebers liegt. Die
Altersvorsorge bezeichnet die Zusage von Versorgungsleistungen seitens des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Davon profitieren beide Seiten in unterschiedlicher Weise. Arbeitgebern bietet die
Altersvorsorge die Möglichkeit, ihren Beschäftigten im Wege eines Gesamtvergütungsmodells ein finanziell attraktives Angebot machen zu können.
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- Altersvorsorge (Direktzusage, Rentenversicherung) (Pensionsfond, Versorgungswerke)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Betriebsrenten) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen) (Direktversicherung, Altersvorsorgeaufwendungen)
- Altersvorsorge (Pensionskasse, Betriebsrenten) (Pension, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerk) (Direktversicherung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rentenversicherung) (Pension, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Rückdeckungsversicherung) (Altersversorgung, Pensionsrückstellungen)
- Altersvorsorge (Direktversicherung, Rückdeckungsversicherung) (Altersvorsorge, Pensionsverpflichtungen)
- Altersvorsorge (Altersversorgung, Versorgungswerke) (Direktzusage, Versorgungswerk)
- Altersvorsorge (Altersvorsorge, Pensionsrückstellungen) (Pensionskasse, Pensionszusagen)
- Altersvorsorge (Versicherung, Versorgungswerk) (Altersversorgung, Rentenversicherung)